Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Wartung und Reparatur von Baumaschinen und Fahrzeugen
§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
1. Der Bestellung und dem Vertragsverhältnis liegen ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Grunde. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt.
2. Diese Geschäftsbedingungen gelten als vereinbart, wenn der Kunde ihnen nicht nach Überlassung unverzüglich widerspricht.
3. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.
§ 2 Preise und Zahlungsbedingungen
a. Die Preise gelten, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, ausschließlich Umsatzsteuer und Verpackung.
b. Für Werkleistungen (Montagen, Reparaturen, Wartungen und ähnliche Arbeiten) berechnet die Auftragnehmerin die bei ihr geltenden Stundensätze und Materialpreise; Reise- und Wartezeiten sind Arbeitszeiten. Für Überstunden, sowie Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeiten werden die bei der Auftragnehmerin geltenden Zuschläge berechnet. Die Reisekosten sowie Tag- und Übernachtungskosten werden gesondert in Rechnung gestellt.
c. Alle Rechnungen sind 8 Tage nach Zugang der Rechnung beim Besteller fällig, soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang der Zahlung bei dem Auftragnehmer an.
d. Eine Aufrechnung mit Ansprüchen des Kunden ist nur möglich mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder anerkannten Forderungen. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht ebenfalls nur in den genannten Fällen.
§ 3 Leistungsdurchführung
e. Die Auftragnehmerin führt die Service-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an Sachen des Kunden aus. Die Arbeiten werden am Geschäftssitz der Auftragnehmerin durchgeführt.
f. Die Auftragnehmerin bietet diese Leistungen auch vor Ort an. Vor Ort muss der Kunde für die Sicherheit von Mitarbeitern und Sachen der Auftragnehmerin als auch für die von ihr mit der Auftragsdurchführung beauftragten Dritten Sorge tragen.
g. Ein eventuell vor Auftragserteilung von der Auftragnehmerin abgegebener Kostenvoranschlag ist verbindlich. Für den Kunden ist dieser Voranschlag kostenfrei. Ein Kostenvoranschlag ist bis 14 Tage nach dem Erstelldatum gültig.
§ 4 Leistungsfristen, Mitwirkungspflichten
a. Falls die Auftragnehmerin die Leistungen nicht innerhalb der vereinbarten Fristen vornimmt, muss der Kunde schriftlich eine Nachfrist setzen, nach deren Ablauf er den Vertrag kündigen darf.Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann der Kunde nur geltend machen, wenn der Leistungsverzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhte.
b. Jeder Verzug oder jedes Versäumnis der Auftragnehmerin bei der Erfüllung ihrer hierin genannten Verpflichtungen wird entschuldigt, wenn die Auftragnehmerin nicht in der Lage ist, die Waren und Dienstleistungen, die von diesem Vertrag erfasst sind zu liefern oder vorzunehmen und dies in Folge eines Ereignisses ist, das sich der angemessenen Kontrolle der Auftragnehmerin entzieht und das ohne ihr Verschulden oder ihre Fahrlässigkeit eintritt, wie zum Beispiel (jedoch ohne Anspruch auf Vollständigkeit) Fälle höherer Gewalt, Maßnahmen von Regierungen (ungeachtet deren Gültigkeit), Brände, Überflutungen, Stürme, Explosionen, Aufstände, Naturkatastrophen, Kriege, Sabotage, Arbeitskämpfe (einschließlich von Ausperrungen, Streiks oder Arbeitsniederlegungen), Rohstoffmangel, Mangel an Arbeits- und Beförderungsausrüstung.
c. Der Kunde hat die für die Vertragsdurchführung notwendigen Geräte und Hilfsstoffe rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung zu stellen.
§ 5 Gewährleistung
h. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, ihre Arbeiten nach dem Stand der Technik auszuführen.
i. Der Kunde erhält auf alle ausgeführten Arbeiten eine Gewährleistungszeit von einem Jahr ab Beendigung der Arbeiten.
j. Es ist dem Kunden in jedem Fall untersagt, ohne vorherige Absprache mit der Auftragnehmerin den Mangel selbst zu beheben. Hiermit verliert der Kunde alle Gewährleistungsansprüche aus diesem Mangel.
k. Die Auftragnehmerin leistet Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. Pflichtverletzung, unerlaubte Handlung) nur in folgendem Umfang:
- bei Vorsatz, Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie und arglistigem Verschweigen von Mängeln in voller Höhe
- bei grober Fahrlässigkeit in Höhe des typischen und vorhersehbaren Schadens, der durch die Sorgfaltspflicht verhindert werden
konnte;
- in anderen Fällen nur bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht und bei Verzug, und zwar auf Ersatz des typischen und vorhersehbaren Schadens, begrenzt auf die Summe des Auftragswerts
- die gesetzliche Haftung bei Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Der Auftragnehmerin steht der Einwand eines Mitverschuldens offen.
§ 6 Vertragseintritt
Die Auftragnehmerin ist berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen qualifizierten Dritten zu übertragen.
§ 7 Sonstige Regelungen
l. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Saarbrücken.
m. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
n. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, verpflichten sich die Parteien, die unwirksamen Bestimmungen durch wirksame zu ersetzen, die dem Regelungsgehalt der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommen.







